Oldtimerbewertung – Was ist mein Oldie wert?

Die Bewertung eines Oldtimers ist eminent wichtig, denn der Versicherungswert muss festgelegt werden. Dadurch werden die Fahrzeuge beim An- oder Verkauf mit reellen Werten gehandelt. Es gelten besondere Anforderungen, beziehungsweise Wertdefinitionen, die sich aus den speziellen Rahmenbedingungen dieses Marktsegments ergeben.

  • Neuwert
  • Zeitwert
  • Marktwert
  • Wiederherstellungswert

Jeder einzelne „Oldie“ muss für sich allein betrachtet und der Wert individuell am betreffenden Fahrzeug ermittelt werden.

Wofür eine Oldtimer-Bewertung nötig ist


Ein Oldtimer ist ein Statussymbol, für das folgende Faustregel gilt: Je älter und besser der Zustand, desto wertvoller. 2014 wechselte der teuerste Oldie der Welt für 38,12 Millionen Dollar den Besitzer. Es handelte sich um einen Ferrari 250 GTO aus dem Jahr 1962. Durchschnittlich werden in Deutschland die Oldtimer-Fahrzeuge mit 15.000 € gehandelt. Um als Oldtimer anerkannt zu werden und das steuerbegünstigte H-Kennzeichen (H=historisch) zu erhalten, muss die Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegen und ein positives Oldtimer-Gutachten einer Technischen Prüfstelle vorliegen. Zur Wertermittlung kann nur der aktuelle Markt- oder Verkehrswert angesetzt werden, allerdings unterliegt er erheblichen Schwankungen. Beispielsweise fehlen Aussagen über die Anzahl der Vorbesitzer und den Erhaltungszustand, die zur Wertermittlung eine große Rolle spielen. Ebenfalls wichtig ist der Wiederherstellungswert, der sich aus den Anschaffungskosten und den Kosten zum Wiederaufbau des Oldies zusammensetzt

So fällt ein Oldtimer-Gutachten positiv aus

– Es dürfen keine erkennbare technische Mängel vorliegen, aber selbstverständlich unter Berücksichtigung des damaligen Stands der Technik

– Gebrauchsspuren dürfen nur angemessen erkennbar sein

– Es dürfen keine wichtigen Teile fehlen

– Bei erkennbaren Unfallschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Reparaturen kann das Fahrzeug nicht positiv begutachtet werden

– Die Hauptbaugruppen müssen sich weitgehendst im Originalzustand oder im nachweislich damaligen Zustand sein.

– Bei Erfüllung dieser Bedingungen kann das Fahrzeug als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingestuft werden.

Wertgutachten vs. Wertermittlung

Ein Wertgutachten wird durch Sachverständige erstellt, die die technischen Daten festhalten und eine oberflächliche Sichtprüfung durchführen. Zur Wertermittlung wird der Fahrzeugzustand exakt und umfassend, auch fotografisch, dokumentiert. Sehr wichtig sind die Historie des Fahrzeugs, alle verfügbaren Unterlagen, der äußere und der technische Zustand. Für ein Vollgutachten ist der technische Zustand wie der Motorinnenraum, der Motor, die technischen Bauteile und der Zustand des Lacks sehr wichtig. Der Gutachter bewertet den Erhaltungszustand, der nach folgenden fünf Zustandsnoten eingeteilt wird:

Note 1
Der Oldie entspricht dem Erstauslieferungszustand, sozusagen einem Neuwagen. Optisch und technisch sind keine Mängel erkennbar. Oldtimer in diesem Zustand sind absolute Mangelware.

Note 2
Der Oldtimer befindet sich in einem guten Originalzustand oder wurde komplett und originalgetreu restauriert. Bis auf geringe Gebrauchsspuren ist der Wagen optisch und technisch ohne Mängel.

Note 3
Der Wagen ist fahrbereit, verkehrssicher und es besteht kein akuter Reparaturbedarf. Allerdings konnten geringe Mängel, Gebrauchsspuren und erster Rostbefall, keine Durchrostung, festgestellt werden.

Note 4
Grundsätzlich ist „das gute Stück“ noch fahrbereit, aber technisch in einem Zustand, der die nächste Hauptuntersuchung (HU) gefährdet. Reparaturen sind dringend erforderlich und ein hoher Verschleiß ist erkennbar. Durchrostungen sind möglich, aber das Fahrzeug ist noch vollständig.

Note 5
Dieses Fahrzeug ist einem mangelhaften Zustand und nicht fahrbereit. Die Baugruppen sind teilweise lückenhaft und eine aufwendige Restaurierung ist erforderlich.

Lassen Sie sich nicht von Indexwerten täuschen

Aufgrund der steigenden Nachfrage gewinnt die Wertermittlung für Oldtimer auch für Laien zunehmend an Bedeutung. Ständig steigende Indexwerte durch bekannte Oldtimerindizes wie der DOI (Deutscher Oldtimerindex), der auf Gutachter-Ergebnissen für 90 Fahrzeugtypen beruht, oder die HAGI (Historic Automobile Group International), die reale Verkaufserlöse berücksichtigt, lassen den Wert oberflächlich betrachtet steigen. Es entsteht der trügerische Eindruck, dass Oldtimer eine echte Kapitalanlage sind, aber man darf sich nicht von hohen einzelnen Verkaufspreisen blenden lassen. Wirklich aussagekräftige und zum Marktwert relevante Ergebnisse liefern nur Wertermittlungen durch Sachverständigengutachten. Dort finden sich alle relevanten Daten zu dem Fahrzeug, das bei einem Verkauf vorgelegt werden sollte. Achten Sie beim Kaufvertrag auf einen „vollständigen Gewährleistungsausschluss“, weil Sie sonst für Mängel haften, die eventuell bereits vor dem Verkauf vorhanden waren.

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