Oldtimer Schadengutachten

Auch Oldtimer sind nicht vor Unfällen gefeit. Natürlich ereignen sie sich seltener als bei Alltagsautos, aber blitzschnell verwandelt sich das gute alte Schätzchen in einen Haufen verbeultes Blech. Der beauftragte Sachverständige muss zunächst einmal eine mögliche Vorgehensweise für die Reparatur festlegen. Das ist nicht ganz einfach, denn die Ersatzteile in der entsprechenden Qualität sind unter Umständen nur schwer zu bekommen. Oft, wenn überhaupt, tummeln sich auf dem Markt nur minderwertige oder ungenaue Nachbauteile, die nicht passen. Hohe Schäden erfordern ein Schadengutachten, um den Wiederbeschaffungs- und den Restwert zu ermitteln.

Instandsetzung der Schäden

Es ist zu überlegen, ob die Instandsetzung von zum Beispiel sehr deformierten, aber originalen Blechteilen nicht sinnvoller ist, als ein unpassendes Nachbauteil einzusetzen. Einige Oldies wurden nur in Kleinserie hergestellt, so dass sogar Original-Ersatzteile angepasst werden müssen oder durch vorangegangene Reparaturarbeiten nicht kompatibel sind. Notfalls muss ein kostspieliger Nachbau angefertigt werden. Bei leichten optischen Schäden wie Kratzer an der Zierleiste besteht eine andere Möglichkeit. Das beschädigte Teil wird nicht ersetzt, allerdings ist eine „technische Wertminderung“ anzusetzen. Jedem Liebhaber alter Modelle leuchtet ein, dass leichte Beschädigungen, zum Beispiel an einem Motorgehäuse, die Funktion nicht beeinträchtigen und eine Neuanfertigung unnötig wäre. Auf diese Weise spart die Versicherung Geld und der Geschädigte, der dieser Maßnahme ausdrücklich zustimmen muss, erhält einen Schadenersatz.

Korrekte Reparaturkosten ermitteln

Falls doch repariert wird, sollten korrekte Reparaturkosten ermittelt werden. Mit der ausführenden Werkstatt muss der Reparaturweg abgesprochen werden, wobei die Qualität und Lieferfähigkeit der Ersatzteile berücksichtigt werden müssen. Gegebenenfalls könnte ein reparaturbegleitendes Gutachten sinnvoll sein, in dem unter anderem der Nachbau einzelner Teile oder andere Besorgungsmöglichkeiten festgehalten werden. Der zuständige Versicherer sollte frühzeitig über die geplanten Reparaturmaßnahmen informiert werden, damit er eigene Recherchen anstellen kann und spätere Diskussionen sich erübrigen.

Wiederbeschaffungs- und Marktwert

Der Wiederbeschaffungswert steht für die kurzfristige Wiederbeschaffung und hat nichts mit dem Marktwert zu tun. Je nach Oldtimer kann sich die Wertermittlung als sehr schwierig gestalten. Marktbeobachtungen und Erfahrungen lassen den Zustand feststellen und eine Organisation wie Classic-Data, die sich auf Wertermittlungen spezialisiert hat, hilft den ermittelten Wiederbeschaffungswert zu unterstützen. Das ist sehr wichtig, wenn sich ein Schaden in der Nähe des Wiederbeschaffungswertes oder eine Reparatur im Rahmen der 130% Grenze bewegt. Problematisch wird es, wenn die Versicherung den Wiederbeschaffungswert nicht akzeptiert und nur den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) abrechnet. Für den Restwert muss der spezielle Markt, nicht der gesetzlich übliche regionale, beachtet werden. Es lohnt sich Angebote von speziellen Händlern, Reparaturwerkstätten oder Auskünfte von Markenclubs einzuholen, die sich mit den Fahrzeugen auskennen.

Wertminderung durch Unfallschaden?

Ein nicht restauriertes und unfallfreies Originalfahrzeug, das sich in einem guten Allgemeinzustand befindet und noch nicht nachlackiert wurde, ist nach einem Unfall eindeutig im Wert gemindert. Die Höhe richtet sich nach dem Alter, der Seltenheit und dem Wert des Fahrzeugs. Anders sieht die Lage bei einem zuvor restaurierten Oldie aus, von dem keine Vorschäden bekannt sind. Wurde zuvor bereits ein Wertgutachten erstellt, kann der Wert relativ einfach ermittelt werden.

Nach der umfangreichen Reparatur kann der Verkäufer nicht mehr diesen Passus in den Kaufvertrag aufnehmen: „Soweit bekannt, ist das Fahrzeug unfallfrei“, denn bezüglich Vorschäden ist der Verkäufer offenbarungspflichtig. Das Fahrzeug erlitt eine merkliche Wertminderung, denn ein potentieller Käufer wird als Liebhaber stets das unfallfreie Modell vorziehen. Selbstverständlich spielen die Art, der Umfang der Beschädigungen und dessen Reparatur wie bei allen Unfällen die entscheidende Rolle, aber bei Oldtimern ist es öfters mit einer merklichen Wertminderung verbunden. Fällt der Abschlag relativ hoch aus, könnte sich eventuell noch ein Käufer finden lassen. Auf jeden Fall sollte ein ausführliches Schadengutachten angefertigt werden.

Tipps zum Verkauf haben wir hier aufgelistet: https://oldtimer.zone/oldtimer-verkaufen-unsere-tipps/

Schreibe einen Kommentar